Kaufpreis-Zahlung nach Ratenplan B laut § 10 BTVG
Der Kaufpreis wird gemäß § 10 BTVG (Ratenplan B) wie folgt zur Zahlung fällig:
bei Unterfertigung des Kaufvertrages / bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung |
10 % |
nach Fertigstellung des Rohbaues und des Daches |
30 % |
nach Fertigstellung der Rohinstallationen |
20 % |
nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung |
12 % |
bei Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes |
17 % |
nach Fertigstellung der Gesamtanlage |
9 % |
nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes, sofern der Bauträger allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung (§ 4 Abs. 4 BTVG) gesichert hat |
2 % |
gesamt daher |
100 % |